Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

168 Nr. 24. 1914. 
bei der Verwendung dieses Stoffes sowohl die von solchem Geschirr speisenden Gäste, 
als auch insbesondere die mit der Reinigung des Geschirrs beschäftigten Personen in 
gesundheitlicher Beziehung stark gefährdet. Dann aber liegt bei Betrieben, wie Gast- 
wirtschaften, die Gefahr vor, daß durch die nicht sorgfältige. Lshewesrun eines so 
ltarken Giftes, wie es das Cyankali ist, die Gesundheit weiterer Kreise geschädigt werden 
ann. - «- 
Die Verwendung des Cyankalis und ähnlicher Verbindungen zur Reinigung von 
Metallgeschirr in Gastwirtschaften, Restaurants und ähnlichen Betrieben kann daher 
nicht als erlaubter gewerblicher oder wirtschaftlicher Zweck und derjenige, der dieses 
Gift zu solchem Zwecke verwenden will, nicht als zuverlässig im Sinne des § 12 der 
Verordnung, betreffend den Verkehr mit Giften vom 13. April 1895 (Rbl. 1895 Nr. 14) 
angesehen werden. 
Das unterzeichnete Ministerium sieht sich deshalb veranlaßt, die Inhaber von 
Hotel-, Wirtschafts-, Sanatoriums-, Pensions= und ähnlichen Betrieben vor der Ver- 
wendung von Cyankalium und anderen bei Zusammentreffen mit Säuren Blausäure 
entwickelnden Stoffen zum Reinigen von Tafelgeschirr, und die Gifthändler vor: der 
Abgabe von solchen Giften zum Zwecke dieser Verwendung zu warnen, die Polizei- 
behörden aber aufzufordern, Erlaubnisscheine zum Erwerb von Cyankalium für den 
erwähnten Zweck nicht zu erteilen. 
Schwerin, den 15. April 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für. 
M 48.3 i r. — r. L24. 
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
(4) Bekanntmachung vom 20. April 1914, betrefsend Ausbruch und Erlöschen 
der Schweineseuche bezw. Schweinepest. 
Die Schweineseuche bezw. Schweinepest ist ausgebrochen: 
1. in den Domanialdörfern: 
Kiez, Häuslerei Nr. 1, Amts Neustadt, 
Jarmstorf, Häuslerei Nr. 34, Amts Gadebusch, 
Biendorf, Erbpachtgehöft Nr. IV., Amts Bukow, 
Stubbendorf, Häuslerei Nr. 4, Amts Dargun, 
in dem Ort Neukloster, Erbmühlegehöft, 
auf dem Domanialpachthof Tenze, Amts Güstrow, 
auf den ritterschaftlichen Gütern: 
Bülow, Amts Crivitz, 
Mustin, Amts Sternberg, 
. in den Städten: 
Ludwigslust, Letzte Straße Nr. 24, 
Wittenburg, vor dem Mühlentor Nr. 207. 
  
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