Nr. 25. 1914. 1685
(4) Bekanntmachung vom 24. April 1914, betrefsend Geländeerwerb nus dem
Gemeindelanb in Brunshaupten. 6
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, §. 1, Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Erweiterung des Bahnhofes Brunshaupten der Erwerb von rund 950 acm
Gelände aus dem Gemeindeland in Brunshanhten enehmigt worben.
Die zu erwerbende Fläche liegt nördlich der Eisenbahnstrecke Doberan—Arendsee
zwischen den Stationen 12,7— 75 und 12,9— 75.
Schwerin, den 24. April 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern:
L. von Meerheimb.
(6) Bekanntmachung vom 24. April 1914, betrefsend Erhebung Über den land-
wirtschaftlichen Anbau.
Die auf Grund der Verordnungen vom 17. Mai 1899 und 22. Mai 1911 — Rol. Nr. 30
bezw. 25 — vorzunehmende Erhebung über den landwirtschaftlichen Anbau für das
Jahr 1914 hat vom 28. Mai bis 4. Juni d. Js. stattzufinden.
Die auf diese Erhebung bezüglichen Drucksachen — Erhebungs= und Berechnungs-
muster nebst Anleitung zur Ausfüllung derselben — werden den Ortsobrigkeiten durch
die Registratur des unterzeichneten Ministeriums zugesandt werden.
gue Ortsobrigkeiten haben die Ermittelung nach Maßgabe der Anleitung vor-
zunehmen.
Schwerin, den 24. April 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.
[(
(6) Bekanntmachung vom 27. April 1914, betreffend Ausbruch und Erlsschen
der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
Die Schweineseuche bezw. Schweinepest ist ausgebrochen:
1. in den Domanialdörfern:
Probst Jesar, Erbpachtgehöft Nr. I, Amts Lübtheen,
Züsow, Büdnerei Nr. 6, Amts Warin,
Gr. Methling, Häuslerei Nr. 2, Amts Dargun,
Neu Gülze, Erbpachtgehöft Nr. III, Amts Boizenburg,
Picher, Häuslerei Nr. 3, Amts Hagenow,