Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 26.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 4. Mai 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerh aus der Erbpachthuse
Nr. II zu Neuburg, D. A. Wismar. 1(2) Bekanntmachung, betreffend
die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durchschnittspreise
von Naturalien für den Monat April 1914. (3) Bekanntmachung,
betreffend die ärztliche Prüfungs-Kommission zu Rostock. (4) Bekannt-
machung, betreffend Milzbrand. (5) Bekanntmachung, betreffend Erlöschen
der Geflügelcholera auf dem Gute Groß Salitz, A. Gadebusch.
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 28. April 1814, betreffend Geländeerwerb aus der
Erbpachthuse Nr. II zu Neuburg, D.-A. Wismar.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1, Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Errichtung eines Wärterwohnhauses und zur Beschaffung von Dienstland der
Erwerb von rund 1690 qm Gelände aus der Erbpachthufe Nr. II zu Neuburg, D.-A.
Wismar, genehmigt worden.
Die zu erwerbenden Flächen liegen nördlich der Bahnstrecke Wismar—Moftock
bei Station 10,5+ 30 und Station 10,7.
Schwerin, den 28. April 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.