178 Nr. 28. 1914.
Dafür sollen daselbst am 1. Mittwoch der Monate März und Oktober Kram-,
Vieh= und Pferdemärkte und am 1. Mittwoch des Monats Mai ein Vieh= und Pferde-
markt abgehalten werden.
Der bisherige Martinimarkt bleibt bei Bestand.
Schwerin, den 9. Mai 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.
(2) Bekanntmachung vom 12. Mai 1914, betreffend Geländeerwerb aus der
Erbpachthufe Nr. IV zu Dabel.
Nech Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, & 1 Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für bie als notwendig
erkannte Erweiterung des Bahnhofes Dabel der Erwerb von rund 500 am Gelände
aus der Erbpachthufe Nr. IV zu Dabel genehmigt worden. ,
Die zu erwerbende Fläche liegt nördlich der Eisenbahnstrecke Hornstor—Karow
zwischen den Stationen 40,8 und 40,8 + 72.
Schwerin, den 12. Mai 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.
(3) Bekanntmachung vom 7. Mai 1914, betreffend die im Dezember 191 statt-
findende wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprllfung).
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 7. März 1905, betreffend die wissen-
schaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung) — Rbl. 1905 Nr. 9 —
wird als Termin für die nächste Prüfung der Monat Dezember 1914 bestimmt.
Gesuche um Zulassung sind bis zum 15. Juli d. Is. an das unterzeichnete Mini-
sterium einzureichen.
Dem Gesuche sind anzuschließen:
1. ein selbstverfaßter Lebenslauf, in welchem der vollständige Name der Be-
werberin, der Stand des Vaters, Tag und Ort der Geburt, das Religions-
bekenntnis, sowie die genaue Adresse anzugeben, die genossene Schul= und
Seminarbildung zu bezeichnen und der Gang und Umfang der Vorberei-
tung auf die Prüfung eingehend darzulegen sind. Nachweise über den Be-
such von Vorlesungen, Ubungen, wissenschaftlichen Seminaren u. a. sind
beizufügen;