Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 29.
Jahrgang 1914
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 22. Mai 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Aufbringung der Kosten der Mecklen-
burgischen Handwerkskammer. (2) Bekanntmachung, betreffend Ein-
ziehung von Diphtherie--Serum. (3) Bekanntmachung, betreffend
Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
(4) und (5) Bekanntmachungen, betreffend Eröffnung von Telegraphen=
anstalten mit Fernsprechbetrieb in Karrenzin bezw. Barkow. 16) Be-
kanntmachung, betreffend Einrichtung einer Postagentur in Zippendorf
für die Sommermonate. (7) Bekanntmachung, betreffend Umwandlung
der Postagentur Arendsee in ein Postamt.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 15. Mai 1914, betreffend die Aufbringung der Kosten
der Mecklenburgischen Handwerkskammer.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 10. Februar 1902 und 18. März
1912, betreffend die Bestimmungen über die Aufbringung der Kosten der Mecklenbur-
Kischen Handwerkskammer — Nr. 5 des Regierungs-Blatts für 1902 und Nr. 16 des
egierungs-Blatts für 1912 — werden die Ortsobrigkeiten aufgefordert, die Aus üge
aus den Gewerbesteuerlisten oder eine Fehlanzeige Sis zum 1. Juni d. Is. dem
unterzeichneten Ministerium einzureichen.
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