206 Nr. 34.1914.
(3) Bekanntmachung vom 5. Juni 1914, betressend viehseuchenpolizeiche An-
ordnung zum Schutze gegen die Maul= und Klauenseuche.
Viehseuchenpolizeiliche Anorduung.
Zum Schutze gegen die Maul= und Klauenseuche wird hiermit auf Grund der §§ 18 ff.
des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 folgendes angeordnet:
In den Medizinalbezirken Malchin und Waren ist verboten:
a) die Abhaltung von Klauenviehmärkten, mit Ausnahme der Schlachtvieh-
märkte in Schlachtviehhöfen, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr-
und Wochenmärkte. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Ver-
anstaltungen; « »
b) der Handel mit Klauenvieh und derjenige mit Geflügel, der ohne vor-
gängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerb-
lichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen
stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch, das Auf-
suchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und
das Aufkaufen von Tieren durch Händler;
) die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Verbot
findet keine Anwendung auf Viehversteigerungen auf dem eigenen nicht ge-
sperrten Gehöfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen,
die sich mindestens 3 Monate im Besitze des Versteigerers befinden:
d) die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh:
e) das Weggeben von nicht ausreichend erhikter Milch (8 28 Ahs. 3) aus
Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh
gehalten wird, sowie die Verwertunga solcher Milch in den eigenen Vieh-
beständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der
Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Geföße aus der
Molkerei, bevor sie desinfiziert sind (val. § 11 Abs. 1 Nr. 9, 10 der An-
weisung für das Desinfektionsverfahren).
Schwerin, den 5. Juni 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
M :sn 7 V. L24
Im Auftrage: Mühlenbruch.
(4) Bekanntmachung vom 4. Juni 1914, betreffend Ausbruch der. Maul= und
Klauenseuche.
Die Maul= und Klanenseuche ist ausgebrochen:
1. in der Stadt Waren,
2. auf den ritterschaftlichen Gütern:
Klein Lukow b. Marin und Passentin, Amts Stavenhagen.
Schwerin, den 4. Juni 1914.