Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

236 Nr. 40. 1914. 
Die zu erwerbende Fläche liegt südlich der Eisenbahnstrecke Parchim—Suckow 
zwischen den Stationen 12,6 und 12,7 und östlich der Chaussee von Parchim nach Putliz 
Schwerin, den 23. Juni 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. von Meerheimb. 
(1) Bekanntmachung vom 24. Juni 1914, betreffend Geländeerwerb aus der 
Bübnerei Nr. 15 in Brunshaupten. 
Nech Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, 9! 1, Absatz 2, ist auf 
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig 
erkannte Errichtung einer Wartehalle am Haltepunkt Brunshaupten Süd der Erwerb 
von rund 32 qm Gelände aus der Büdnerei Nr. 15 zu Brunshaupten genehmigt worden. 
Die zu erwerbende Fläche liegt südlich der Eisenbahnstrecke Doberan—MArendsee 
bei Station 13,4 4 85. · 
Schwerin, den 24. Juni 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Zickermann. 
(8) Bekanntmachung vom 25. Juni 1914, betreffend Geländeerwerb aus der 
Forst Weißenkrug. 
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1, Absatz 2, ist auf 
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig 
erkannte Erweiterung des Bahnhofes Blankenberg unter Aufhebung der Bekanntmachung 
vom 7. März d. Is., Amtl. Beil. des Rbl. Nr. 14 von 1914, der Erwerb von 
1446 +— 850 = 2296 qm Gelände aus der Großherzoglichen Forst Weißenkrug ge- 
nehmigt worden. 
ie zu erwerbenden Flächen liegen nördlich der Eisenbahnstrecke Lübeck—Stras- 
burg zwischen den Stationen 76,1+ 40 — 76,4 + 30 und 76,9—+ 30 — 77,0+ 45. 
Schwerin, den 25. Juni 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. von Meerheimb. 
 
	        
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