Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  40.  1914.  239

Dragoner-Regiment  Nr.  18  sowie  von  Aster  im  Mecklenburgischen  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  60  zu  Leutnants,  .

der  Unteroffizier  im  1.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regiment  Nr.  17  Graf  von
Platen-Hallermund  zum  Fähnrich  und

der  Vizewachtmeister  im  Landwehrbezirk  II  Hamburg  Lorenz-Meyer  zum
Leutnant  der  Reserve  des  2.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regimente  Nr.  18.

Der  Leutnant  im  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89  Graf  von
Moltke  (Werner)  hat  ein  Patent  seines  Dienstgrades  erpalten.

Der  Leutnant  im  2.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regiment  Nr.  18  von  Oertzen
(Henning)  ist  zur  Dienstleistung  als  Inspektionsoffizier  für  die  Verstärkung  der  Kriegsschule
  in  Danzig  kommandiert;  das  Kommando  ist  einer  Versetzung  gleich.

Der  Abschied  ist  bewilligt:

den  Oberleutnants  der  Landwehr  2.  Aufgebots  im  Landwehrbezirk  Schwerin
von  Hartwig  und  Caesar  sowie  dem  Oberleutnant  der  Landwehr-Feldartillerie
2.  Ausgehots  im  Landwehrbezirk  Neustrelih  Moncke,

eem  Stabsarzt  der  Neferoe  Dr.  Waldow  und  dem  Stabsarzt  der  Landwehr
1.  Aufgebots  Dr.  Moser,  beide  im  Landwehrbezirk  Rostock,  mit  der  Erlaubnis  zum

Tragen  ihrer  bisherigen  Uniform,
den  Oberärsten  der  Landwehr  2.  Aufgebots  in  demselben  Landwehrbezirk  Dr.

Wolff  und  Dr.  Kayer  und
dem  Oberveterinär  der  Landwehr  1.  Aufgebots  im  Landwehrbezirk  Waren  Saur.

Schwerin,  den  23.  Juni  1914.

Mit  dieser  Nr.  40  wird  ausgegeben:  Nr.  87  des  Reichs--Gesetzblas  von  1918.