242 Nr. 41. 1914.
2. deren Reklamation jeßzt nötig erscheint, obgleich sie zu Anfang d. J. nicht
beantragt ist.
Den Anmeldungen ist das Muster 20 zu 5 126 der Wehrordnung zugrunde zu
legen T der Abänderung, daß unter „Wohnort" statt „Kreis“ der „Aushebungsbezirk“
eintritt.
In den Berichten zu 1 ist der Grund, weshalb die Reklamation wegfällt, anzugeben.
In den Reklamationsgesuchen zu 2 ist dem Namen das Lebensalter des zu
Reklamierenden beizufügen und anzugeben
bei Lehrern an Volks= und Bürgerschulen, wie viele wissenschaftliche Lehrer
oder Lehrerinnen an der betreffenden Schule außer den angemeldeten
Lehrern tätig sind, und aus wie vielen Klassen die Schule besteht;
bei Lehrern an höheren Schulen, ob sie an der betreffenden Schule die einigen
Vertreter eines wissenschaftlichen Unterrichtsgegenstandes sind.
Gesuche, bei denen die Angaben fehlen; bleiben unberücksichtigt.
Lehrer, welche der Landwehr 2. Aufgebots oder dem Landsturm angehören, stnd
nicht zu reklamieren.
Schwerin, den 20. Juni 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterr ch 9 )A
Langfeld.
(2) Bekanntmachung vom 23. Juni 1914, betreffend die öffentliche Ankündigung
ober Anpreisung von Geheimmitteln.
Nach einer Mitteilung des Kaiserlichen Gesundheitsamts werden die in den Anlagen
A und B der Verordnung vom 26. September 1907, betreffend die öffentliche
Ankündigung oder Anpreisung von Geheimmitteln (Rbl. 1907, Nr. 31), ausgeführten
Präparate trotz des darin enthaltenen Verbots doch noch fortgesetzt in verschiedenen
Tageszeitungen, illustrierten Zeitschriften, Lesekalendern usw. öffentlich angekündigt
und angebriesen. Das unterzeichnete Ministerium sieht sich deshalb veranlaßt, die genannte
Verordnung hierdurch in Erinnerung zu bringen mit der Aufforderung an die
Ortspolizeibehörden, die genaue Befolgung der Vorschriften sorgfältig zu überwachen
und bei Humiberhandlungen nach Maßgabe der gesehlichen Bestimmungen einzuschreiten.
Schwerin, den 23. Juni 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
M :.: r. 24
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Langfeld.