Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  45.  1914.  261

G)Der  Rektor  Wilhelm  Lübbert  in  Gnoien  ist  zum  Hilfsprediger  an  den
Kirchen  und  Gemeinden  zu  Ziegendorf,  Wulfsahl  und  Drefahl  bestellt  worden.  Er  wird
dies  Amt  am  1.  August  d.  Ja.  antreten.

Schwerin,  den  30.  Juni  1914.

4)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  geruht,  die  Verwaltung  der  Geäste
  des  Shwigliche  Pont  der  Lueio  und  des  Bezirkskommissars  für  den
ushebungsbezirk  Schwerin  an  Stelle  des  auf  sein  Ansuchen  von  dieser  Geschäftsführung

entbundenen  Majors  à  la  suite  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Kontingents

Kruse  hierselbst  dem  Amtshauptmann  Jessel  hierselbst  zu  übertragen.

Schwerin,  den  1.  Juli  1914.

G))  Nach  Verleihung
des  Kommandeurkreuzes  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens  Heinrichs
  des  Löwen
an  den  Kammerherrn  von  Klinggraeff  auf  Pinnow,
des  Offizierkreuzes  desselben  Ordens
an  den  Kammerrat  Dr.  Sohm,
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  desselben  Ordens
an  den  Ministerialsekretär  Dr.  Beutin  und
des  Lerzeglich  Braunschweigischen  Ehrenzeichens  in  Silber
an  den  Lakaien  Bösch
#e  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  dieser
denszeichen  zu  erteilen  geruht.
Schwerin,  den  1.  Juli  1914.

E)  Dem  Kandidaten  der  Medizin  Ewald  Hessel  aus  Möckwitz  ist,  nachdem  derselbe
  am  9.  Juni  1913  bie  *  Prüfung  vor  der  Prüfungskommission  zu  Rostock
bestanden  und  den  Bestimmungen  über  das  praktische  Jahr  mit  dem  30.  v.  Mts.  entprochen
  "7  die  Approbation  als  Arzt  mit  der  Geltung  vom  letztbezeichneten  Tage  ab
ür  das  Gebiet  des  Deutschen  Reichs  erteilt.
Schwerin,  den  3.  Juli  1914.

)Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  geruht,  dem  Rentner  August
Unfug  in  Rsbel  den  Charakter  als  Geheimer  Kommissionsrat  zu  verleihen.
Schwerin,  den  4.  Juli  1914.

Mit  dieser  Nr.  45  wird  ausgegeben:  Nr.  40  des  Reichs-Gesetzblatis  von  1914.