Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

264 Nr. 46. 1914. 
Bekanntmachung vom 7. Juli 1914, betreffend Eröffaung einer Tele- 
graphenanstalt mit Fernsprechbetrieb in Boldela. 
In Boldela bei Sulstorf (Mecklb.) ist eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb 
eröffnet worden, welche "oP Bezeichnung Boldela führt. s Vernspreqh 
Schwerin, den 7. Juli 1914. 
Kaiserliche Ober-Postdirektion. 
I. V.: Krille. 
(3) Bekanntmachung vom 9. Juli 1914, betreffend #nderung der Bezeichnung 
der Telegraphenanstalt Bllicher bei Malchom. 
Die bisherige Telegraphenanstalt „Blücher bei Malchow“ führt fortan die Bezeichnung 
„Lebbin bei Malchow“. 
Schwerin, den 9. Juli 1914. 
Kaiserliche Ober-Postdirektion. 
J. V.: Krille. 
II. Abteilung. 
(1) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Maler Reetz zu Malchin 
die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 26. Juni 1914. 
Seine Köni liche Febeit der Großherzog haben Margarete Eggers zu 
Güstrow die Medaille für Rettung aus Lebensgefahr zu verleihen gernht. 
Schwerin, den 4. Juli 1914. 
(3) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Gutsbesitzer Blohm auf 
Viecheln die Verdienstmedaille in Gold zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 5. Juli 1914. 
)Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Hebamme Wilhelmine 
Stern, geb. Wöllner, zu Zölkow die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 5. Juli 1914.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.