Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 50. 1914. 281 
100 Kilogramm Hasferr I7 85 Pfa., 
- - Stv00e 3. 99 
» -- .a)alterEråte..,.6-.80- 
« « Heu 1. b) neuer Ernte 5 7 
Schwerin, den 1. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke. 
(4) Bekanntmachung vom 2. Augufst 1914, betreffend Stellvertretung eines zum 
Militärdienst eingezogenen Apothekenvorstandes in Orten mit nur einer ein- 
öigen Apotheke. 
Angesichts des Krieges ist das unterzeichnete Ministerium im Notfall und nach Prüfung 
der Umstände bis auf weiteres bereit, in Orten, in denen sich nur eine einzige Apotheke 
befindet und der Apothekenvorstand zum Militärdienst eingezogen wird, die Stellver- 
tretung des eingezogenen Apothekers durch den Vorstand einer Apotheke der Umgegend 
in der Weise auf Widerruf zu genehmigen, daß ein Gehilfe, der die pharmazeutische 
Vorprüfung bestanden hat, unter der Wassich- des stellvertretenden Apothekers ununter- 
brochen in der Apotheke funktioniert. -. 
Schwerin, den 2. Angust 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
„ M *832 r. r LA4 · 
  
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
(5) Bekanntmachung vom 31. Juli 1914, betreffend Beschränkungen des 
Vostverkehrs im Inlandr. · 
Wekanntmachung Nr. 1. 
Auf Anordnung des Staatssekretärs des Reichs-Postamts. 
Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande. 
Infolge Erklärung des Kriegszustandes werden von jetzt ab bis auf weiteres 
verschlossene Privatsendungen (verschlossene Briefe und Pakete) zur Postbeförderung 
nicht mehr angenommen "
	        
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