Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 55. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 8. August 1914. 
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Schnitterunruhen. 
  
  
  
  
I. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 6. August 1914, betreffend Schnitterunruhen. 
as unterzeichnete Ministerium gibt bekannt, daß nach den von der Gendarmerie im 
Lande vorgenommenen Ermittelungen Meldungen über Schnitterunruhen keine Bestätigung 
gefunden haben. Es ist daher für die Bevölkerung kein Anlaß zur Beunruhigung 
gegeben. 
s Da es vorgekommen ist, daß Gendarmerieoffizieren und Gendarmen in Uniform, 
welche im Interesse schnellerer Erledigung ihrer Aufgaben Automobile benutzten, erhebliche 
Schwierigkeiten gemacht worden sind, so werden die Obrigkeiten aufgefordert, darauf 
hinzuwirken, daß alle wegen des Krieges erforderlichen Maßnahmen zwar mit Energie, 
aber doch mit Ruhe und Besonnenheit ausgeführt werden. 
Schwerin, den 6. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. von Meerheimb. 
74
	        
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