Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großhertogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 63. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 31. August 1914. 
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Veröffentlichung der omtlichen 
Verlustlisten. (2) Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Sperre 
von Eisenbahnbrücken. (3) Bekanntmachung, betreffend Erlöschen der 
Maul= und Klauenseuche. — Druckfehler-Berichtigung. 
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
  
I. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 28. August 1914, betreffend die Beröffentlichung der 
amtlichen Verlustlisten. 
Zur schnelleren und zuverlässigen Bekanntgabe der Verluste der Armee ist diesseits 
veranlaßt worden, daß 
1. den Magistraten der Garnisonstädte Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow, 
Parchim und Ludwigslust, 
2. den nach der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
6. August d. Is. (Rbl., Amtl. Beil. Nr. 54) für die 12 Aushebungsbezirke 
bestellten landesherrlichen Beamten 
je ein Exemplar der im Reichsanzeiger veröffentlichten Amtlichen Verlustliste der Armee 
alsbald nach ihrem Erscheinen mitgeteilt wird. 
Die unter 1 bezeichneten Magistrate haben die Verlustliste sofort an einer in 
ortsüblicher Weise bekannt zu machenden, jedermann zugänglichen Stelle während des 
ganzen Tages auszulegen.
	        
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