326 Nr. 63. 1914.
Die unter 2 bezeichneten Beamten haben die Verlustliste daraufhin zu prüfen, ob
in ihr eine in dem Aushebungsbezirke des Amtssitzes des Beamten ortsangehörige
Person vermerkt ist, und gegebenenfalls der zuständigen Ortsbehörde — mit Ausnahme
der unter 1 bezeichneten Magistrate — bezw. dem Gemeindevorsteher einen die be-
treffende Eintragung enthaltenden Auszug aus der Liste mitzuteilen. Die Liste selbst
ist im Amtslokal des Beamten öffentlich auszulegen. · '·«
Die Orts= und Gemeindevorsteher haben die ihnen mitgeteilten Auszüge aus der
Liste öffentlich auszulegen und in geeigneten Fällen den nächsten Angehörigen des
Gefallenen, Verwundeten oder Vermißten von dem diesen betreffenden Vermerk Kennt-
nis zu geben.
Schwerin, den 28. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
(2) Bekonntmachung vom 28. August 1914, betreffend Aufhebung der Sperre
von Eisenbahnbrücken.
Die Sperrung der Eisenbahndrehbrücke über die Recknitz in km 41,073 und der Dreh-
brücke über die Warnow in km 70,669 der Eisenbahnstrecke Stralsund — Rostock ist auf-
gehoben. Die Brücken können nach Bedarf und nach vorheriger Anmeldung beim nächst-
gelegenen Bahnhof wieder geöffnet werden. Bestimmte Offnungszeiten sind nicht fest-
eseot auch muß auf die pünktliche Durchführung der Züge Rücksicht genommen werden.
en Schiffsführern muß überlassen bleiben, bei dem Bahnhof die nächstmögliche Frei-
gabe der Durchfahrt zu erfragen.
Schwerin, den 28. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(3) Bekanntmachung vom 25. Augufst 1914, betreffend Erlöschen der Maul-
und Klauenseuche.
Auf den ritterschaftlichen Gütern Adamsdorf, Amts Stavenhagen, und Mollenstorf,
Amts Neustadt, ist die Maul= und Klauenseuche erloschen.
Schwerin, den 25. August 1914.