Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 68. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 11. September 1914. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Abhaltung eines Gänsemarktes in Schwaan. 
(2) Bekanntmachung, betrefkend Beheizung der der Staatsbauverwaltung 
unterstellten Gebäude mit Zechenkoks. 
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
  
  
  
I. Abteilung. 
————— —„„ 
(1) Bekanntmachung vom 7. September 1914, betrefsend Abhaltung eines 
Gänsemarktes in Schwaan. 
In der Stadt Schwaan wird 
am Sonnabend, den 26. September d. Js. 
ein Gänsemarkt abgehalten werden. 
Schwerin, den 7. September 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke. 
(2) Bekanntmachung vom 10. September 1914, betreffend Beheizung der der 
Staatsbauverwaltung unterftellten Gebäude mit Zechenkoks. 
Nach Mitteilung des Reichs-Marineamts hat die Marineverwaltung für die Krieg- 
führung außerordentlich hohen Bedarf an Heizöl (Steinkohlenteeröl). Um die erforder- 
lichen Ma zu schaffen, ist es nötig, die Kokereien mit ausreichenden Bestellungen 
auf Zechenkoks zu versehen, bei dessen Herstellung Steinkohlenteer, das Material zur 
Erzeugung von Heizöl, als Nebenprodukt gewonnen wird. 
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