Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 92.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 30. Novemvber 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus der Dorffeldmark
Brunshaupten. (2) und (3) Bekanntmachungen, betreffend Ausbruch der
. Maul= und Klauenseuche.
II. Abteilung. Dienft= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 27. November 1914, betreffend Geländeerwerb aus.
der Dorffeldmark Brunshaupten.
Nach Maßgabe des Eateignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1 Absatz 2, ist auf den
Antrag. der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig erkannte
Aufstellung einer Wartehalle am Haltepunkt Brunshaupten Süd und zur Herstellung
eines Schrittsteiges füdlich der Schloßstraße in Brunshaupten der Erwerb von insgesamt
161 qm Gelände aus den Büdnereien 10 und 15 und den Häuslereien 127 und 128 zu
Vrurshaupten unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 24. Juni d. Is. genehmigt
worden.
Die zu erwerbenden Flächen liegen südlich der Kleinbahn Doberan —Mrendsee
zwischen den Stationen 13,4 + 85 und 13,6.
Schwerin, den 27. November 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.