Nr. 18. 1914. 217
1. Eichprüfung.
Die Eichprifung dieses Schiffes wurde durch
erforderlich. Sie wurde
ausgeführt und ergab:
1. Bauliche Änderungen seit "#it Eichung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben:
am
2. Das Fehlen-) der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die
Vorhandenfeins)
weitere Untersuchung. benutzt werden konnten.
Nach § 10 Abs. 2 war daher zu2 Neueichung erforderlich.
3.5) Die Leerebene Swimmeen.) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger
angezeigten Tiefgängen:
rechts —— rechtts m rechtt m
vorn lints m Mitte links . binten 1 links . m
· JmDukchichuitt.-........·...... ko
DerseettiefgadgimDukchschnittistimEichscheiuaagegebenmit................·... m
Der Leertiefgang ist daher * geworden im Durchschnitt.. m
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der
Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer
Eichschein ausgefertigt. »
Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Änderung des Nachweises usw. sowie
auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag vor.
das Elchprotokoll geändert") eln)
Es wurde daher das-Ergebals der Eichpröfene-Im-Echscheis-#ermerkts) und feinteh
schein ausgefertigt.
4. Es wurde — Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, die
so wesentlich war, daß aus diesem Grunde — Neueichung erforderlich wurde.
neuer Eich-
Schiffseichbehörde.
(Unterschrlft.)
(
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.
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