Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  18.  1914.  217
1.  Eichprüfung.
Die  Eichprifung  dieses  Schiffes  wurde  durch

 

erforderlich.  Sie  wurde
ausgeführt  und  ergab:

1.  Bauliche  Änderungen  seit  "#it  Eichung,  die  auf  deren  Ergebnis  Einfluß  haben:

 

 

am

 

2.  Das  Fehlen-)  der  Tiefgangsanzeiger  in  einem  solchen  Umfang,  daß  sie  für  die

Vorhandenfeins)
weitere  Untersuchung.  benutzt  werden  konnten.

Nach  §  10  Abs.  2  war  daher  zu2  Neueichung  erforderlich.
3.5)  Die  Leerebene  Swimmeen.)  lag  auf  nachstehenden  durch  die  Tiefgangsanzeiger

angezeigten  Tiefgängen:

 

rechts  ——  rechtts  m  rechtt  m
vorn  lints  m  Mitte  links  .  binten  1  links  .  m
·  JmDukchichuitt.-........·......  ko



DerseettiefgadgimDukchschnittistimEichscheiuaagegebenmit................·...  m
Der  Leertiefgang  ist  daher  *  geworden  im  Durchschnitt..  m
*)  Nach  §  10  Abs.  4  wurde  daher  der  Nachweis  der  Tragfähigkeit,  die  Grundmaße  der
Eichung  und  die  Tragfähigkeit  bis  zur  oberen  Eichebene  im  Eichprotokoll  geändert  und  ein  neuer
Eichschein  ausgefertigt.  »
Ein  Antrag  des  Schiffseigners  oder  Schiffers  auf  Änderung  des  Nachweises  usw.  sowie
auf  Neuausfertigung  des  Eichscheins  (§  10  Abs.  5)  lag  vor.

das  Elchprotokoll  geändert")  eln)
Es  wurde  daher  das-Ergebals  der  Eichpröfene-Im-Echscheis-#ermerkts)  und  feinteh

schein  ausgefertigt.

4.  Es  wurde  —  Antrag  auf  Höherlegung  der  oberen  Eichebene  gestellt,  die

so  wesentlich  war,  daß  aus  diesem  Grunde  —  Neueichung  erforderlich  wurde.

 

neuer  Eich- 



 

 

Schiffseichbehörde.
(Unterschrlft.)

(

*)  Nicht  Zutreffendes  ist  zu  durchstreichen.
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