Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

290 Nr. 29. 1914. 
8 2. 
Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen, welche von der 
Schuldentilgungskommission in Abschnitten von 3000, 1000, 500, 300 und 
100 Mark ausgegeben und mit Zinsscheinen für mindestens 10 Jahre und 
Zinsscheinanweisungen versehen werden, sind seitens des Inhabers unkündbar. 
§ 3. 
Die Zinsen werden mit jährlich 4 vom Hundert am 2. Januar und 
1. Juli fällig. Die Zahlung erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zins- 
scheine durch die Eisenbahnhauptkasse in Schwerin. 
Sonstige Zahlstellen sind auf der Rückseite der Zinsscheine vermerkt. 
84. 
Die Tilgung der Schuld erfolgt vom 1. Januar 1920 ab jährlich mit 
einem Prozent der Anleihesumme von 20 Millionen Mark in der Weise, daß 
die zur Rückzahlung kommenden Schuldverschreibungen alljährlich durch das Los 
bestimmt werden. 
Die Zinsen auf die bereits ausgelosten Schuldverschreibungen werden der 
alljährlich zur Tilgung zu verwendenden Summe zugeschlagen. 
Der vom 1. Januar 1920 ab alljährlich im Monat Januar (zuerst im 
Januar 1920) abzuhaltende Auslosungstermin, zu welchem den Inhabern 
der Schuldverschreibungen der Zutritt gestattet ist, wird 4 Wochen vorher 
durch Unser Regierungsblatt, den Reichsanzeiger und nach Befinden daneben 
auch durch andere öffentliche Blätter bekannt gegeben. In derselben Weise er- 
folgt die Bekanntgabe der ausgelosten Schuldverschreibungen binnen 14 Tagen 
nach der Ziehung. 
Die ausgelosten Schuldverschreibungen werden zum Nennbetrage vom 
1. Juli des Auslosungsjahres ab von der Eisenbahnhauptkasse und den auf 
der Rückseite der Zinsscheine vermerkten Zahlstellen eingelöst gegen Rückgabe 
der ausgelosten Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinsschein- 
anweisungen und den noch nicht fälligen Zinsscheinen. 
Werden die Zinsscheine nicht vollständig abgeliefert, so wird der Betrag 
der fehlenden Scheine von der Kapitalsumme gekürzt. 
Die Verzinsung hört mit dem Rückzahlungstermin auf. 
Die planmäßig ausgelosten Schuldverschreibungen werden vernichtet.
	        
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