Nr. 30. *l-Regierungs-Blatt
für das
Grohherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 15. Mai 1914.
Inhalt.
Ml. Abteilung. (1) Verordnung, betreffend Ergänzung des mit Verordnung vom
1. November 1907 herausgegebenen Tarifs für Hilfsschreibarbeiten.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Nacheichung und Revision der
Gewichte und der Wagen in den Apotheken.
LI. Abteilung.
(1) Berordnung vom 8. Mai 1914, betreffend Ergänzung des mit Berordnung
vom 1. November 1907 herausgegebenen Tarlfs für Hilfsschreibarbeiten.
Der Tarif für Hilfsschreibarbeiten wird in Nr. 2, wie folgt, ergänzt:
Daneben für jede Durchschlagsseite bei Benutzung einer der .
Behörde gehörenden Schreibmaschine 3 Pf.
und bei Benutzung einer eigenen Sqreibmaschin- und Fü
Blaubogen .
Schwerin, den 8. Mai 19114.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. von Blücher. L. von Meerheimb.
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