Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Eintreffen  von  Truppenabteilungen  aus  dem  Inland  an  der  Grenze
und  Angabe  ihrer  Ausladestationen  und  Quartiere.

Stärke  und  Bezeichnung  der  in  den  Grenzgebieten  aufmarschierenden
Truppen.  6  ·
Angabe  der  Grenzgebiete,  wo  sich  keine  Truppen  befinden  oder  wo  die
Truppen  weggezogen  werden.

Namen  der  höheren  Führer  und  ihre  Verwendung  und  etwaiger  Kommandowechsel.


Angaben  über  den  Abtransport  und  das  Eintreffen  der  höheren  Kommandobehörden
  und  des  Großen  Hauptauartiers.

Störungen  der  Eisenbahntransporte  durch  Unglücksfälle  und  Unbrauchbarwerden
  von  Eisenbahnen  und  Brücken.  ·
Arbeiten  an  Festungen,  Küsten-  und  Feldbefestigungen.

Bereitstellen  von  Wagenparks  und  Arbeitern  für  Zwecke  des  Heeres
oder  der  Marine.

In-  und  Außerdienststellen  von  Kriegsschiffen.

Aufenthalt  und  Bewegungen  von  Kriegsschiffen.
Fertigstellung  und  Auslegen  von  Sperren  und  Ausrüstung  von

Schiffen  mit  Minen.

Veränderung  von  Seezeichen  und  Löschen  der  Leuchtfeuer.
Beschädigung  von  Schiffen  und  ihre  Ausbesserung.

Besetzung  der  Marine-Nachrichtenstellen.

Bereitstellung,  Herrichtung  und  Beschlagnahme  von  Schiffen  der

Kauffahrteimarine  für  Zwecke  der  Marine;  Anderungen  ihrer  Ordres.
Bereitstellung  von  Docks.

Veröffentlichung  von  Briefen  von  Angehörigen  des  Heeres  oder  der
ohne  Einverständnis  der  in  der  Heimat  verbliebenen  Militärörden.


Die  vorsätzliche  Zuwiderhandlung  gegen  das  Verbot  wird  mit  Gefängnis
oder  Festungshaft  bis  zu  drei  Jahren  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  bestraft.

Berlin,  den  31.  Juli  1914.

Der  Reichskanzler.