NAr. 79. *
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 29. August 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Eintritt ehemaliger Offiziere und Unter-
offiziere in den Heeresdienst. (2) Bekanntmachung, betreffend Verhalten
gegen Kriegsgefangene.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 28. Auguft 1914, betreffend Eintritt ehemaliger
Offiziere und Unteroffiziere in den Heeresbienst.
Bei dem großen Bedarf von Ausbildungspersonal und an Personal zur
Aufstellung von Neuformationen ist es dringend gevoten, daß ehemalige nicht
mehr dienstpflichtige Offiziere und Unteroffiziere sich dem Heere zur Wieder-
verwendung zur Verfügung stellen. Es ist unerläßlich, daß staatliche und
kommunale Behörden denjenigen ihrer Beamten, welche den Wunsch zum
Wiedereintritt in das Heer haben, dies nach Möglichkeit erleichtern durch
Erteilung der bezüglichen Erlaubnis und nötigenfalls durch Heranziehung
anderer Arbeitskräfte (pensionierte Beamte, weibliche Hilfskräfte usw.) zur
Verrichtung der Dienstgeschäfte.
Da dem Vernehmen nach schon verschiedene Beamte, die zum Dienst-
eintritt bereit waren, von ihren Behörden abgewiesen worden sind, so wird durch
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