Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 80. 523 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
  
  
Ausgegeben Schwerin, Sountag, den 30. August 1914. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung von Verfassungs- 
* bestimmungen. (12) Bekanntmachung, betreffend ausländische Arbeiter. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Unterbringung von Flüchtlingen aus 
Rußland und dem Deutschen Osten. 
  
(1) Bekanntmachung vom 28. August 1914, betrefsend Außerkraftsetzung von 
7 Berfassungsbestimmungen. 
Nachdem nach Mitteilung des stellvertretenden General-Kommandos des 
IX. Armeekorps für den Bereich des Korpsbezirks ebenso wie für das übrige 
preußische Staatsgebiet die Artikel 5, 6, 27, 28, 29, „0 und 36 der Ver- 
fassungsurkunde für den preußischen Slaat außer Kraft gesetzt sind, werden 
auch für den Bereich des Großherzogtums Mecklenburg Schwerin die diesen 
Artikeln entsprechenden Landesgesetze außer Kraft gesetzt. Die angeführten 
Artikel der preußischen Verfassungsurkunde sind nachstehend abgedruckt. 
Schwerin, den 28. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerlum. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimd. 
121
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.