Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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b)  Im  H.  35.  Zeile  1.  ist  hinter  dem  Worte:
„Mitglieder“
einzuschalten:
Hund  Stellvertreter.“

Jc)  Im  F.  35.  Zeile  1.  und  2.  sind  statt  der  Worte:
Oresp.  der  beiden  Sektionen  desselben,  Direktion  und  Aufsichts=  Rath
die  Worte:
Hund  der  unbesoldeten  Mitglieder  der  Direktion“
zu  substituiren.

)  Die  Bestinmmung  im  F.  35.  Ssub  a.  wird  folgendergestalt  abgeändert:
„Die  Wahl  eefoggt  durch  ein  dreifaches  Skrutinium,  so  daß  zunächst
die  unbesoldeten  Mitglieder  der  Direktion,  hierauf  die  Mitglieder
des  Verwaltungsrathes  und  endlich  deren  Stellvertreter  gewählt
werden.  Die  Nachfolger  der  vor  Ablauf  ihrer  statutarischen  Amtsdauer
  ausgeschiedenen  Mitglieder  der  Direktion  sind  in  einem  besonderen
  Skrutinium  zu  wählen.  Die  Stellvertreter  rangiren  unter
sich  nach  Verhältmiß  der  erhaltenen  Stimmenanzahl.“

Artikel  9.
Im  Abschnitt  III.
a)  sind  hinter  der  Ueberschrift:
„Von  den  Repräsentanten  und  Beamten  der  Gesellschaft“,
die  Worte:
a)  Vom  Verwaltungsrathe“
zu  streichen;
b)  die  §§.  37.  38.  39.  40.  und  41.  werden  aufgehoben  und  treten  an  deren
Stelle  folgende  Bestimmungen.
S.  37.
Zweck.

Der  Verwaltungsrath  und  die  Direktion  haben,  nach  Maaßgabe  der  hier
folgenden  Bestimmungen,  alle  Angelegenheiten,  Rechte  und  Verbindlichkeiten  der
Gcsellschaft  wahrzunehmen  und  dieselbe  nach  Innen  und  Außen  zu  vertreten,  soweit
  es  nicht  ausdrücklich  der  Generalversammlung  vorbehalten  worden.

A)  Ver-