Nr. 93. 1914. 571
der in Betracht kommenden Schulen des Landes werden aufgefordert, den
Eintritt ihrer Schüler in die Jugendtruppe nachdrücklich zu fördern. Auf die
Beteiligung der Lehrerschaft an der Ausbildung wird besonderes Gewicht gelegt.
Die Ausbildung der Jugendtruppe erfolgt ohne Waffe nach den vom
Kriegsministerium erlassenen Richtlinien. Uniform wird nicht angelegt. Als
Abzeichen dienen Armbinden.
Das Staatsministerium gibt sich der Erwartung hin, daß unter verständnisvoller
Mitwirkung aller Kreise des Landes, insbesondere derjenigen,
die schon jetzt sich der Jugendpflege widmen, das hochbedeutsame Werk der
militärischen Jugendvorbereitung zum Segen des Vaterlandes gelingen wird.
Schwerin, den 12. September 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.