Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  93.  1914.  571

der  in  Betracht  kommenden  Schulen  des  Landes  werden  aufgefordert,  den
Eintritt  ihrer  Schüler  in  die  Jugendtruppe  nachdrücklich  zu  fördern.  Auf  die
Beteiligung  der  Lehrerschaft  an  der  Ausbildung  wird  besonderes  Gewicht  gelegt.

Die  Ausbildung  der  Jugendtruppe  erfolgt  ohne  Waffe  nach  den  vom
Kriegsministerium  erlassenen  Richtlinien.  Uniform  wird  nicht  angelegt.  Als
Abzeichen  dienen  Armbinden.

Das  Staatsministerium  gibt  sich  der  Erwartung  hin,  daß  unter  verständnisvoller
  Mitwirkung  aller  Kreise  des  Landes,  insbesondere  derjenigen,
die  schon  jetzt  sich  der  Jugendpflege  widmen,  das  hochbedeutsame  Werk  der
militärischen  Jugendvorbereitung  zum  Segen  des  Vaterlandes  gelingen  wird.

Schwerin,  den  12.  September  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.