Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 122. 1914. 687 
1. Vergütung für Vorspann und Spanndienste mit Pferden. 
1 I 2 I 3 4 
Vergütungssätze für 
  
  
ein mit einem einen zwei Es entfallen also auf 
erden Wi und rer 
Pferde bespanntes jedes weitere bespanntes Fuhr- (Stgen, *+ a sen 
Fuhrwerk mit Pferd werk mit Führer Spalte 2) 
Führer (Sxalte 1 und 2 palte 
« zusammen) 
— — – . 
11 50 6 150 18 — 5 1.— 
1 
  
  
  
2. Vergütung für Vorspann und Spanndienste mit Ochsen 
oder: Kühen. 
  
  
  
  
1 #1 2 l s 4 
— Vergütungzssätze für —*-s. 
ein mit 1 ein mt B Es 
einem einer jeden!) jede zwei | zwei S—9 
Ochsen] Kuh weiteren . weitere b Ochsen Kühen t z8 8 
5 tes Fuhr- „ espanntes Fuhrwer S 
espann Ochsen, Kuh mit Führer (Spalte 1 
werk mit Führer und 2 zusammen) G# brs 
———————.—————————————N— 
9 50 8 bo 4 bo 3 bo 14 —5 12 — 5 — 
  
  
  
  
  
  
Der in den Spalten 4 aufgeführte Satz wird zur Hälfte für den Wagen und zur 
Hälfte für den Flhrer gerechnet. 
Bei Feststellung der Vergütung wird der Tag von Mitternacht zu Mitternacht 
gerechnet mit der Maßgabe, daß bei einer Leistung von mehr als 12 Stunden inner- 
halb desselben Tages ein Zuschuß in Höhe der Hälfte des Tagessatzes gewährt wird. 
Wird kder Vorspann nur einen halben Tag — sechs Stunden — oder darunter in 
Anspruch genommen, so ist die Hälftezdes Tagessatzes zahlbar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.