Nr. 123. 6
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 19. November 1914.
Inhalt:
I. Abteilung. (Nr. 47.) Zusatzverordnung zur Verordnung vom 2. Mai 1912, be-
treffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Zulassung des Vertriebs der Lose der
Wohlfahrtslotterie für Zwecke des Deutsch-Ostafrikanischen Schutzgebiets.
(2) Bekanntmachung, betreffend Abänderungen der Ausführungs-
bestimmungen A und C zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze.
I. Abteilung.
(Nr. 47.) Zusatzverordnung vom 12. November 1914 zur Verordnung vom
2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit
Kauffahrteischiffen.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Laude Rostock und Stargard Herr usw.
ir verordnen nach Beratung mit Unseren getreuen Ständen, was folgt:
I. Die Anlage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die
Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen (Rbl. Nr. 24
für 1912), wird folgendermaßen ergänzt bezw. geändert:
« 1. Seite 2 unter I a. Sprengstoffe. A. Sprengmittel. 1. Gruppe
a. Güterverzeichnis. Der mit „Astralit III“ beginnende
Absatz wird gefaßt: Astralit III, auch mit angehängten
Buchstaben.