Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

692 Nr. 123. 1914. 
II. Abteilung. 
.. 
(1) Bekanntmachung vom 13. November 1914, betreffend Zulassung des 
Bertriebs der Lose der Wohlfahrtslotterie für Zwecke des Deutsch-Ostafrika- 
nischen Schutzgebiets. 
Für das hiesige Großherzogtum wird der Vertrieb der Lose der Wohlfahrts- 
lotterie für Zwecke des Deutsch-Ostafrikanischen Schutzgebiets hierdurch mit 
der Einschränkung zugelassen, daß die Ankündigung, die Ausgabe und der 
Vertrieb der Lose dieser Lotterie während der Zeit des Vertriebs der Lose 
zur ersten Klasse einer Preußisch= Süddeutschen Lotterie nicht stattfinden dürfen. 
Schwerin, den 13. November 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 14. November 1914, betreffend Abänderungen der 
Ausführungsbestimmungen A und C zum Schlachtvieh= und Fleischbeschau- 
gesetze. 
Die in Nr. 55 des Zentralblattes für das Deutsche. Reich von 1914 ver- 
öffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Oktober 1914, 
betreffend Abänderungen der Ausführungsbestimmungen A und C zum Schlacht- 
vieh= und Fleischbeschaugesetze wird nachstehend zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Schwerin, den 14. November 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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