Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 132. 1914. 725 
(2) Bekanntmachung vom 1. Dezember 1914, betreffend Sicherstellung von 
französischem Terpentinöl. 
Die Ortsobrigkeiten werden angewiesen, die in ihrem Bezirke vorhandenen 
Bestände von französischem Terpentinöl von mehr als 50 kg für die Zwecke 
der Heeresverwaltung sofort sicherzustellen und über das hiernach Veranlaßte 
mit tunlicher Beschleunigung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königl. 
Preußischen Kriegsministeriums in Berlin und gleichzeitig dem Königl. stell- 
vertretenden Generalkommando des IX. Armeekorps zu Altona Mitteilung zu 
machen. 6 
In den Anzeigen sind die Besitzer und die Größen der Bestände an- 
zugeben. 
Schwerin, den 1. Dezember 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.