Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

742 Nr. 137. 1914. 
für die Pfarre zu Kuhlrade die Zuschüsse je zur Hälfte aus der 
Pfarrhülfskasse und der Klosterkasse entrichtet. 
Gegeben durch Unser Staatsministerium. 
Schwerin, den 11. Dezember 1914. 
Auf besonderen Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
II. Abteilung. 
.. 
(1) Bekanntmachung vom 12. Dezember 1914, betressend Salpeter. 
Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, alle etwa im Lande vorhandenen 
Salpeterbestände von mehr als 500 kg für die Heeresverwaltung sicher- 
zustellen und beschleunigt, längstens aber bis zum 22. d. Mts., dem unter. 
zeichneten Ministerium anzuzeigen, bei welchen Firmen und in welchen Mengen 
die Sicherstellung erfolgt ist. 
Fehlanzeigen sind nicht erforderlich. 
Schwerin, den 12. Dezember 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.“ 
L. v. Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 14. Dezember 1914, betreffend Höchstpreise fü 
Speisekartoffeln. « 
Die Kartoffelsorte Silesia wird auf Grund des § 1 Abs. 2 der Bundesrats- 
verordnung über die Höchstpreise für Speisekartoffeln vom 23. November 1914 
— RGBl. S. 483 — den Sorten Daber, Imperator, Magnum- 
bonum, Up to date gleichgestellt. " 
Schwerin, den 14. Dezember 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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