Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Negierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 5. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 27. Januar 1914. 
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Entfreiung von polizeilichen Vorschriften 
für den Betrieb von Dampfkesseln auf Seeschiffen. (2) Bekanntmachung, 
betreffend viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Maul- 
und Klauenseuche. (3) Bekanntmachung, betreffend Auslosung der zum 
1. August 1914 zurückzuzahlenden Schuldverschreibungen der Meckl. 
Anleihe vom Jahre 1843 und die rückständig gebliebenen Zinsscheine. 
. #btellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
I. Abteilung. 
— — 
(1) Bekanntmachung vom 22. Januar 1914, betrefsend Entfrelung von polizei- 
lichen Vorschriften fürr den Betrieb von Dampfkesseln auf Seeschiffen. 
Von der Vorschrift des §5 26 a Absatz 1 der Ergänzungsverordnung vom 16. Januar 
1914, betreffend die Anlegung und den Betrieb von Damdfkesseln usw. (Rbl. 1914 Nr. 3) 
ist den auf der Anlage verzeichneten Reedereien für das laufende Kalenderjahr 9 
freiung gewährt worden. 
Schwerin, den 22. Januar 1914. 
Großbherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: von Blücher.
	        
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