Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

54 Nr. 9. 1914. 
4. in den Städten: 
Waren, Unterwallstraße Nr. 32, Bahnhofstraße Nr. 11, Große Wasser- 
straße Nr. 27 und Papenbergstraße Nr. 49, · » 
Teterow, Mühlenstraße Nr. 10. - 
Schwerin, den 16. Februar 1914. 
— 
(5) Bekanntmachung vom 10. Februar 1914, betreffend die Aufbringung der 
Kosten der Fideikommißbehörde für das Jahr 1914. 
Zur Bestreitung der Kosten der Großherzoglichen Fideikommißbehörde für das Jahr 
1914 wird die Aufbringung von acht Mark für jede Hufe derjenigen Fideikommißgüter 
erforderlich, welche der Aufsicht derselben unterworfen sind. 
Unter Bezugnahme auf § 18 der Verordnung vom 16. Juni 1842 fordern wir 
sämtliche Besitzer dieser Fideikommißgüter hierdurch auf, diese Einzahlung bis zum 
1. April d. Is. in Rostock an den Sekretär Bade zu leisten, welcher zur Entgegen- 
nahme und zur Quittungserteilung beauftragt ist. . 
Rostock, den 10. Februar 1914. 
Großherzogliche Fideikommißbehörde. 
Jahn. U. von Oerpen. W. Freiherr von Maltzan. 
Graf von Schwerin. J. von Stralendorff. 
II. Abteilung. 
(I) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Gutsleuten Bastian, 
Meier und Otte zu Lübsee, dem Kutscher Gronow zu Hof Martensdorf sowie dem 
Kuhfütterer Hinrichs zu Hof Parber die Verdienstmedaille in Bronze zu ver- 
leihen geruht. 
Schwerin, den 23. Januar 1914. 
( Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Statthalter Blum 4 
Tessin, dem Maurer Schulz zu Kirch Grubenhagen und dem Tagelöhner-Altenteiler 
Adam zu Hallalit die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 30. Januar 1914.
	        
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