Regierungs-Blatt
für das.
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 12.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 4. März 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die für Leistungen an das Militär
zu vergütenden Durchschnittspreise von Naturalien für den Monat
Februar 1914. (2) Bekanntmachung, betreffend die Schiedsmänner zur
Abschätzung getöteter usw. Tiere. (2) Bekanntmachung, betreffend Ein-
schränkung des Verbots der Einfuhr von tierischen Rohstoffen aus Bel-
gien und den Niederlanden. (4) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch
T und Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 3. März 1914, betreffend die für Leistungen an
das Militär zu verglitenden Durchschnittspreise von Naturalien für den Monat
Februar 1914.
Die im hiesigen Großherzogtume für Lieferung von Naturalien an die bewaffnete
Macht zu vergütenden Durchschnittspreise sind in Gemäßheit der Bekanntmachung
vom 27. Mai 1875 (Rbl. Nr. 13) durch den hiesigen Magistrat
für den Monat Februar 1914
ermittelt und betragen für
1) 100 Kilogramm Weigen 18 4 2 Pfg.,
20 " Roggen 15 —
3) ä - Gersse.. . . .16 -70
4) 2 Haflfer 15 45