Nr. 194. 1038
NO
Negierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. Dezember 1915.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom
29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung
über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915. (2) Be-
kanntmachung, betreffend Legitimationskarten für ausländische Arbeiter.
(1) Bekanntmachung vom 3. Dezember 1915 zur Ausführung der Bundesrats-
verordnung vom 29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Be-
kanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915.
uf Grund des Artikels I Absatz 3 Ziffer 2 der Bundesratsverordnung vom
29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung über
die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 (RGl. S. 787) wird
Nachstehendes bestimmt:
J.
Durch die Übertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf
darf vorbehältlich der Einschränkungen unter II über die gesamte Kartoffelernte
eines Kartoffelerzeugers verfügt werden.
II.
Dem Kartoffelerzeuger sind jedoch in allen Fällen zu belassen:
1. die zur Fortführung der eigenen Wirtschaft, insbesondere auch zur Ver-
wertung in eigenen oder in genossenschaftlichen Brennereien, Stärke.
259