Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 194. 1038 
NO 
Negierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. Dezember 1915. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung 
über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915. (2) Be- 
kanntmachung, betreffend Legitimationskarten für ausländische Arbeiter. 
  
(1) Bekanntmachung vom 3. Dezember 1915 zur Ausführung der Bundesrats- 
verordnung vom 29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Be- 
kanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915. 
uf Grund des Artikels I Absatz 3 Ziffer 2 der Bundesratsverordnung vom 
29. November 1915 über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung über 
die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 (RGl. S. 787) wird 
Nachstehendes bestimmt: 
J. 
Durch die Übertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf 
darf vorbehältlich der Einschränkungen unter II über die gesamte Kartoffelernte 
eines Kartoffelerzeugers verfügt werden. 
II. 
Dem Kartoffelerzeuger sind jedoch in allen Fällen zu belassen: 
1. die zur Fortführung der eigenen Wirtschaft, insbesondere auch zur Ver- 
wertung in eigenen oder in genossenschaftlichen Brennereien, Stärke. 
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