Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleunburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 123.
· Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 29. Dezember 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hypothekenverkehr während des Krieges.
(2) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch der Pferderäude in Rehna.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 27. Dezember 1915, betreffend Hypothekenverkehr
während des Krieges.
Unter dem 23. Dezember 1914 hat das unterzeichnete Ministerium die nachstehende
Bekanntmachung erlassen:
„Der gegenwärtige Krieg erfordert gebieterisch, daß die unvermeid-
lichen Störungen des Wirtschaftslebens nicht weiter verschärft werden.
Insbesondere liegt es auch im vaterländischen Interesse, die Lage der
Grundbesitzer in Stadt und Land nach Möglichkeit vor einer Gefährdung zu
bewahren. Es muß erwartet werden, daß die Besitzer städtischer und länd-
licher Hypotheken diesen Verhältnissen Rechnung tragen und von der Forde-
rung einer Zinserhöhung während des Krieges Abstand nehmen, auch eine
Kündigung der Hypotheken nur dann vornehmen, wenn ihre eigene wirt-
schaftliche Lage diese Maßnahme unbedingt erfordert.“"
Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Antonitermin bringt das Ministerium diese
Bekanntmachung wiederholt in Erinnerung und hofft, daß die gegebene Anregung auch
weiter während des Krieges Beachtung findet.
Schwerin, den 27. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.