Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  34.  1915.  189

(3)  Bekanntmachung  vom  1.  März  1915,  betreffend  Mufterung  der  Landsturmpflichtigen
  österreichischer  und  ungarischer  Staats=  sowie  bosnischer  Landesangehörigkeit.


Na  chstehende  Bekanntmachung  des  k.  u.  k.  österreich.-ungar.  Konsuls  zu  Lübeck
vom  20.  Februar  d.  Is.  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  1.  März  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Kundmoachung.

Die  in  den  Großherzogtümern  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz,
sowie  im  Fürstentum  Lübeck  und  im  Gebiete  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck  wohnhaften,
  in  den  Jahren  1891,  1895  und  1896  geborenen  Landsturmpflichtigen  österreichischer
  und  ungarischer  Staatsangehörigkeit,  sowie  Dienstpflichtige  bosnisch-herzegowinischer
  Landesangehörigkeit,  ferner  alle  diejenigen  in  den  Jahren  1878,  1879,
1880  und  1881  geborenen  Landsturm=  bezw.  Dienstpflichtigen,  die  —  ohne  früher  in
der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  wehrpflichtig  gewesen  zu  sein,  —  die  österreichische
  oder  die  ungarische  Staatsbürgerschaft  oder  die  bosnisch-herzegowinische
Landesangehörigkeit  erst  nach  dem  31.  Dezember  jenes  Jahres  erlangt  haben,  in  dem
sie  das  33.  Lebensjahr  vollstreckt  haben  und  sich  —  unbeschadet  ihrer  Landsturmpflicht
—  einer  Stellung  nicht  mehr  zu  unterziehen  hatten,  haben  sich  sofort  bei  dem  k.  u.  k.
Konsulat,  Lübeck,  Beckergrube  Nr.  16,  schriftlich  zur  Landsturmmusterung  zu  melden.

Die  Anmeldung  soll  Namen,  Geburtsjahr,  Geburts=  und  Zuständigkeitsort  (Heimatsgemeinde),
  Beruf,  Sprachkenntnisse,  Schulbildung  und  Adresse  des  Landsturmpflichtigen,
  sowie  Namen  seiner  Eltern  enthalten.

Die  Landsturmmusterung  ist  für  einen  späteren  Zeitpunkt  festgesetzt,  der  rechtzeitig
kundgemacht  werden  wird.

Lübeck,  den  20.  Februar  1915.

Der  kaiserl.  und  königl.  österr.-ungar.  Konful.
Suckau.