Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 56. 297 
Regierungs-Blatt 
für das 
Grohherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
  
  
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 14. April 1915. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Abgabe von Kriegsgefangenen zur Be- 
schäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 13. April 1915, betrefsend Abgabe von Kriegs- 
gefangenen zur Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben. 
Die Arbeitgeber, welche die Gestellung von Kriegsgefangenen zur Beschäf- 
tigung in landwirtschaftlichen Betrieben wünschen, können Antragsformulare 
und die erforderliche weitere Auskunft erhalten durch das für ihren Wohn- 
ort zuständige Großherzogliche Amt, Magistrat oder Klosteramt. Arbeitgeber 
aus der Ritterschaft haben sich an den nach der Verordnung vom 6. August 
1914 zuständigen Kommissar des Aushebungsbezirks zu wenden. 
Schwerin, den 13. April 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb, 
74
	        
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