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Pfeunig.
III. Bei folgenden besonderen Arbeiten:
für Abdampfen im Wasserbad
für jede zu mmmann 100 Gramm oder
weniger ·100
für Extinktion von Ouecksilber ... 80
für Streichen eines Pflasters bis zur Grösse von
je 100 dem einschliesslich des etwa nothwendigen
Erweichens und Schmelrens 10
bei grösseren Pflastern wird für je weitere
20 dem berechnet. .. 1
Fur das anzuwendende Zeug werden berechnet bei
Leder- oder Seidenzeug fur je 100 Qdim 10
bei Schirting oder Leinwand fur je 100 dum 5
Das Bestreichen des Randes mit Klebpflaster etc.
ist in obige Preise mit eingerechnet.
für Bereitung einer Gelatinesalbe (z. B. Zinkleim) 40
für Zerkleinerung jeder Art von in der Taze der
Arzneimittel nicht schon zerkleinert aufgeführten
Arzneistoffen bei über 50 bis 500
Gramm Gesammtgewicht 20
für Ueberziehen der Pillen mit Collodium, Tink.
turen und dergl. einschliesslich des Ueberzugsmaterials
für jede Anzahl 10
für Ueberziehen der Pillen mit Gold, Silber, Gelstine
oder Keratin ausschlieslich des Ueberzugsmaterials
für je 30 Stack oder weniger 30
für Sterilisation
bis 200 Gramm .. ....20
über 200 bis 1000 Gramm 40
über 1000 Gram. 80
Anmerkung. Wo bei den sub I vod in aur.
geführten Arzneiformen und Arbeiten zugleich einzelne
oder mehrere der unter I a und b bezeichneten
Arbeiten nothwendig werden, derf auch der fur
diese ausgesetzte Zuschlag von 20 Pf. oder 80 Pf.
beziehungsweise 40 Pf. in Anrechnung kommen.