340 Nr. 67. 1915.
der Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Berlin oder der Zentral-
· s in Berli ind in den Hauslisten getrennt
kaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin stehen, sind in
zalnsnal auf der Vorderseite der Ortslisten zusammenzustellen.
III.
Die Hauslisten sind bereits am 15. Mai beschleunigt wiedereinzusammeln.
Die Ortslisten sind sofort nach der Wiedereinsammlung der Hauslisten,
ohne jeden Zeitverlust fertigzustellen und aufzurechnen und noch am 16. Mai:
a) von den ritterschaftlichen Ortsobrigkeiten unmittelbar an das Großher=
zogliche Statistische Amt in Schwerin,
b) von den Gemeindevorständen bezw. in den nicht gemeindlich verfaßten
Ortschaften von den Ortsvorstehern im Großherzoglichen Domanium,
den Kloster= und Stadtgebieten auf dem kürzesten und sichersten
Wege an die vorgesetzten Großherzoglichen Amter, die Klosterämter
und Magistrate einzureichen.
Die Großherzoglichen Amter, die Klosterämter und Magistrate haben die
Zusammenstellungen der Ortslisten für ihre obrigkeitlichen Bezirke mit den
zugehörigen Orts= und Zählbezirkslisten noch am 17. Mai anzufertigen und
sofort an das Großherzogliche Statistische Amt in Schwerin einzusenden.
Gleichzeitig haben die Großherzoglichen Amter, die Klosterämter und
Magistrate das Gesamtergebnis der Zusammenstellung für ihren obrigkeitlichen
Bezirk * am 17. Mai dem Großherzoglichen Statistischen Amte telegraphisch
mitzuteilen.
Schwerin, den 6. Mai 1915.
. GEloßherzoglich Mecklenburgische Ministerien
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.