80 I. Theil:
440. Es kann sich Einerdaei, besonders hervorgethan
aben?
Anderweitige Bezeichnungen finden nicht statt.
441. Auf was geht die praktische Prüfung (437) 7
I. Auf
a. Exerciren en squelette im Bataillon, wo der Freiwillige
einen Zug zu führen hat;
b. Exerciren im Detail;
c. Ausführung einer Felddienstübung, bei welcher der zu Prüfende
mindestens 20 Mann führt und worüber er einen
schriftlichen Bericht zu erstatten hat.
II. Die Beurtheilung der Leistungen dieser praktischen Prüfung
geschieht durch den Vorstand der Prüfungscommission allein.
III. Bei den technischen Waffen haben entsprechende Modificationen
dieser Prüfung Platz zu greifen.
442. Entscheidet diese Prüfungs-Commission auch über die
Befähigung des treffenden Freiwilligen zum Landwehr-Offiziersdienste!
Nein, vor Entlassung dieser Freiwilligen werden dem versammelten
Offiziercorps die Resultate dieser theoretischen und
praktischen Prüfung vorgelegt und hienach das Offiziercorps zur
Abgabe eines bestimmten Urtheiles über die Befähigung oder
Nichtbefähigung des treffenden Freiwilligen zum Landwehr-Offizier
veranlaßt.
443. Was geschieht dann mit der Entscheidung des Offiziercorps!t
Dessen Erklärung ist mit dem persönlichen Urtheile des
Commandanten in die Sitten= und Fähigkeitsliste der treffenden
Freiwilligen auszunehmen und sind diese Sitten= und Fähigkeitslisten
14 Tage nach der Entlassung derselben auf dem Dienstwege
dem Kriegsministerium in Vorlage zu bringen.
444. Erhalten die in der Prüfung Bestandenen nicht auch
ein Zeugniß hierüber!
Ja, den in der Prüfung Bestandenen und als befähigt
Erkannten ertheilt das Regiments= 2c. Commando ein Zeugniß,
in welchem die Qualification zum Landwehr-Offizier ausgesprochen
ist.