Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 75. 375 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 25. Mai 1915. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekonntmachung, betreffend Sperrung von hinterlegten Guthaben 
japanischer Privatbeamten. (2) Bekanntmachung, betreffend Einrichtung 
des Maschinenbetriebes auf den Anschlußgleisen der Sprengstoffwerke 
Dr. R. Nahnsen u. Co. zus.Dömitz. (3) Bekanntmachung, betreffend 
Verwendung von Benzol und Solventnaphtha. 
  
II. Abteilung. 
–. 
(1) Bekanntmachung vom 10. Mal 1915, betresfend Sperrung von hinterlegten 
Guthaben japanischer Privatbeamten. 
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 
IX. Armeekorps in Altona vom 3. d. Mts. wird hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Nr. 1081 3. 5. 15. 
Bekanntmachung. 
Sämtliche im Bezirk des IX. Armeekorps hinterlegten Gut- 
haben japanischer Privatbeamten, insbesondere der Bokohama Specie 
Bank, werden aus Gründen der Vergeltung gesperrt. 
Wer es unternimmt, derartige Guthaben der Sperre ganz 
oder teilweise, z. B. durch Auszahluug zu entziehen, wird wenn die 
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