Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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30. 
31. 
32. 
Nr. 78. 1915. 431 
bis zu 2000 Kwstck. 20 FPf. 
von 2000,1 bis 3000 Kwstck. 1r05 Pf. 
„ 3000,1, 4000 „ 19 „ 
» 4000,1«5000» ....18,5,, 
,, 5000,, „ 6000 „ 18 „ 
,, 6000,1«7000» ....17,5,, 
» 7000,1,,8000,, ....17» 
,, 8000,1,,10000« ...·16,5,, 
„ 10 000,, „ 12000 „ 16 „ 
„ 12 000,1 „ 15000 „ 15 „ 
„ 15 000,, „ 50000 „ 14 „, 
„ 50 000,1 „ 100 000 „ 113 „ 
„ 100 000, „ 150 000 „ 12 J„ 
„ 150 000, „ 200 000 „ ....11» 
,,200000,1,,400000» ....10» 
,,400000,1«800000» ....7» 
über 800 000 6 
77 ' ' « ' « 
DasWerkübernimmtbeiLieferungvonStromvon30000Voltundmehrbei 
einmaliger Transformierung die über 5% Primärleistung hinausgehenden, in der 
Hauptstation entstehenden Verluste. Die Abrechnung hierüber erfolgt jedesmal am 
Schlusse eines Betriebsjahres. Zur Feststellung dieser Verluste wird ein Kontrollzähler 
hinter den Transformatoren auf Kosten der Abnehmerin eingebaut. 
Die angegebenen Preise beziehen sich auf den zwischen je 2 Zonen liegenden Anteil 
" des Gesamtverbrauchs. Die Berechnung nach dem ersten Zonenpreis beginnt mit jedem 
Jahr von neuem. 
Die Abnehmerin gewährleistet vom Ende des ersten vollen Betriebsjahres ab 
gerechnet, eine jährliche Mindeststromabnahme von .. .. . . ... Kwdst. —. . . . M 
soweit nicht ein von der Abnehmerin nicht verschuldeter Umstand die Abnahme einschränkt 
oder unmöglich macht. Dauert eine Stromunterbrechung mehr als 12 Stunden, so 
verkürzt sich die von der Abnehmerin gewährleistete Mindestabnahme nach dem Ver- 
hältnis des in dem betreffenden Monat festgestellten durchschnittlichen Stundenverbrauchs. 
Mangelnder Verbrauch entbindet die Abnehmerin nicht von ihrer Gewährleistung. 
Sollten im Deutschen Reich oder im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 
während der Vertragsdauer Elektrizitätssteuern eingeführt werden und dem Werk zur 
Last fallen, so erhöht sich der von der Abnehmerin zu zahlende Strompreis um den 
Betrag der Steuer. 
Den Umfang der Strompreiserhöhung bestimmt auf Grund der Ziffer 28 das 
Ministerium des Innern, dem das Werk die erforderlichen Berechnungen einzureichen 
hat. Die Bestimmung des Ministeriums des Innern ist endgültig. 
Die Strompreise (Ziffer 26) haben einen Kohlenpreis der Lübeckischen Gaswerke 
franko Lübeck in Höhe von 15 —/ pro Tonne zur Voraussetzung. Steigt der Kohlen- 
preis über 15 , so erhöht sich der Preis der Kilowattstunde für jede angefangene 14 
vom Grundpreis von 15 —# ab gerechnet um 0,125 Pf. « 
Sinkt der Kohlenpreis wieder, so sind die Strompreise entsprechend bis auf den 
Grundpreis herab zu ermäßigen. 
« 107*
	        
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