Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Klasse

 

Nr.  80.  1915.  447

Gegenstand

Alte  helle  Kattun=  und  Barchent-Lumpen,  sortiert  und  original.
Alte  mittelhelle  Kattun=  und  Barchent-Lumpen,  sortiert  und  original.

Alt  original  bunt  Kattun=  und  Barchent-Lumpen,  ausgenommen  gesondert
gehaltene  blaue,  rote  und  schwarze  baumwollene  Lumpen  sowie  solches

Material,  das  ausschließlich  für  die  Pappen-Fabrikation  verwendbar  ist.
Kunstbaumwolle,  aus  den  Sorten  der  Klassen  1—3,  ohne  Zusatz  von  Ol  hergestellt.


b)  Nur  meldepflichtig  sind  vom  festgesetzten  Meldetag  ab  bis  auf  weiteres  sämtliche

  Vorräte  der  nachstehend  aufgeführten  Klassen  (einerlei  ob  Vorräte  einer,  mehrerer
oder  sämtlicher  Klassen  vorhanden  sind),  mit  Ausnahme  der  in  §  5  bezeichneten  Vorräte:

#  Klasse

S##  J

—

11.—
12.

13.
14.

Gegenstand

A.  Alte  baumwollene  Lumpen:
Alte  weiße  baumwollene  Lumpen  aller  Art,  ausgenommen  gesondert  gehaltene
Gardinen,  Mull,  gehäkelte  und  gestärkte  Sachen.
Alt  trüb  weiß  Kattun,  alle  Sorten.
Alt  weiß  und  trüb  weiß  baumwollgestrickt.
Alte  blaue  Kattun-Lumpen.

Alt  Hosenzeug  und  Englisch  Leder.
Alt  bunt  baumwollgestrickt  und  Trikotagen,  original  und  in  Farben  sortiert,

außer  schwarz.
B.  Neue  baumwollene  Stoffabfälle:
Neue  weiße  Wäscheabschnitte,  Kattun  und  Barchent,  alle  Qualitäten.

Neue  helle,  bunte  und  farbige  Kattune  und  Barchent,  original  und  sortiert,
in  allen  Qualitäten,  ausgenommen  gesondert  gehaltene  rote,  blaue  und

schwarze  Abfälle,  sowie  Segeltuche.

Neu  Englisch  Leder.
Kunstbaumwolle,  aus  den  Sorten  der  Klassen  5—13,  ohne  Zusatz  von  Ol  hergestellt.


C.  Unsortierte,  sogenannte  bunte  Lumpen.
(Sammelware,  nicht  nach  Stoffen  und  Farben  geordnet.)