Nr. 80. 1915.
83.
Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw.
Von dieser Verfügung betroffen werden:
a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Betrieben die in
z 2 aufgeführten Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden
737 46h5 Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter goll-
aufsicht befinden;
b) alle Personen und Firmen die solche Gegenstände aus Anlaß ihres
Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbs wegen für sich oder für andere in
Gewahrsam haben, oder wenn sie sich bei ihnen unter Zollaufsicht befinden;
e) alle Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände, in deren
Betrieben solche Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden
oder die solche Gegenstände in Gewahrsam haben, soweit die Vorräte sich
in ihtem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden;
d) alle Empfänger (der unter a bis c bezeichneten Art) solcher Gegenstände
nach Empfang derselben, falls die Gegenstände sich am Meldetag auf dem
Versand befinden und nicht bei einem der unter a bis 9l aufgeführten Unter-
verdenehmer, Personen usw. in Gewahrsam oder unter Zollaufsicht gehalter
Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräu
räumen lagern, sind, falls de her erru und, " mderen sbewahrunge
nicht unter eigenem Verschluß hält, von den Inlhbe d *7 iste
Aufbewahrungsräume zu melden und gelte bei 9 gidn der betreifenden
diesen als beschlagnahmt. gelten, soweit sie unter § 2 a aufgeführt sind, bei
Vo . Z„
Betriebe n 7 erlung betroffen sind hiernach insbesondere nachstehend aufgeführte
gewerbliche Betriebe: i
baumeisahriten — sabriten, Kunstwoll. und gunf
dandelsbetriebe: Hä · . .
Kommsgsionäre u. hätng ebe: Händler, Lagerhalter, Spediteure, Agenten,
ersonen, welche zur Wiederverä i
bestmmte Gegengt 4 . rveräußerung durch sie oder andere
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Sind in dem Bezirk der verfü eiden
zurhanden gretreien Hilwersigenden Behörde neben ver Hauptstele Jweigsen
ung und zur i „dergl.),
stellen verpfl hiel Pecsihrung ber Deschlagnahmebestimmunge auch für diese Zweig-
stelle befindet) ansässigen Zweigstellen # ee Heires, su welchem sich die Haupt-
8 4.
Umfang der Meldun
Außer den Angaben über die Vorrat
smengen ist anzugeb i
Vorräte gehören, die sich im Gewahrsam des kege isn anzugeben, wem die s
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