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Nr. 100. 1915.
) Belauntmachung vom 29. Juni 1915, betreffend den Landesausschuß für
Kriegsbeschädigte.
Unter dem Schutz Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs führt der Landes-
ausschuß für Kriegsbeschädigte die Kriegsbeschädigtenfürsorge im Großherzogtum
durch. Die Kriegsbeschädigtenfürsorge gewährt Kriegsteilnehmern, die infolge
einer Verletzung oder einer sonstigen dauernden Gesundheitsschädigung in ihrer
Erwerbsfähigkeit, wenn auch nur vorübergehend, beschränkt sind,
1. spezialärztliche Nachbehandlung, Kuraufenthalt in Bade= oder Kur-
orten, soweit solche Behandlung nach Beendigung der militärischen
Heilbehandlung noch erforderlich ist,
3.
4. Arbeitsvermittelung in den Fällen 2 und 3.
. Vorbereitung für die Wiederaufnahme des alten Berufs, wenn der
Kriegsbeschädigte dazu imstande ist. Es stehen Stellen zur Verfügung,
in denen Kriegsbeschädigte sich allmählich wieder an die alte Tätigkeit
gewöhnen können.
Ausbildung zu einem neuen Berufe, wenn der alte Beruf der Kriegs-
beschädigung wegen nicht wieder aufgenommen werden kann.
Die Geschäftsstelle des geschäftsführenden Ausschusses des Landesausschusses
für Kriegsbeschädigte befindet sich in Schwerin, Schloßstr. 2, Fernsprecher 47.
Beratungsstellen sind eingerichtet in
Ort Leiter Geschäftsstelle Fernruf Nr. Sprechzeit
Schwerin Gewerbeinspektor Gustavstr. 2 1063 12—1 Uhr M.
Mayer
Rostokk Handeleschulinspek= Koßfelderstr. 36 66 10—12 Uhr
tor Schleichert
Wismar Bürgermeister Rathaus 103 1
Dr. Wildfang
Güstrow Bürgermeister Geh. Rathaus 35 u. 48 — —
Hofrat Dahse
Ludwigslust, Obermedizinalrat Mauerstr. 9 — — Montag, Mitt-
Dr. Willemer woch u. Frei-
tag 4½—6 Uhr
Nachm.