Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

620 Nr. 106. 1915. 
6 9. 
23. Der Berechnung der Leitungen und Schalter soll folgende Annahme zugrunde 
gelegt werden: 
für jede Glüh= oder Metallfadenlampe, Steckkontakt und dergl. 30 Watt; 
für jeden Bogenlampenstromkreis das 1½fache seines normalen Strom- 
verbrauches; . 
für jeden Motor das 1½fache des Stromverbrauchs bei normaler Be- 
lastung bezw. der Anlaufstrom, wenn letzterer größer ist als der vor- 
stehende Wert. 
21. Hierbei soll der Spannungsverlust bis zu einem beliebigen Stromverbrauchs- 
apparat vom Elektrizitälsmesser ab gemessen, nachstehende Werte nicht übersteigen, unter 
der Voraussetzung, daß alle Teile der Anlage gleichzeitig in Betrieb sind: 
für Beleuchtungsapparate und kleine Apparate nicht mehr als 1½ % der 
normalen Gebrauchsspannung. Für Motoren, Heiz= und Kochappa= 
rate und ähnliches nicht mehr als 3%. Für Bogenlampen gilt hierbei 
die zugehörige Sicherung als Stromentnahmestelle. 
5 10. 
25. Leitungen und Apparate sind so übersichtlich anzuordnen, daß alle Teile der An- 
lage leicht und schnell zugänglich sind und daß bei etwaiger eintretender Betriebs- 
störung eine leichte und rasche Abhilfe möglich ist. In der Regel sind Haupt- 
leitungen, Steigleitungen, Gruppenleitungen mit ihren zugehörigen Apparaten, wie 
Ausschalter, Sicherungen usw. an leicht zugänglichen Stellen, wie Korridoren, Vor- 
plätzen usw. anzubringen. 
26. Lichtanlagen mit einem maximalen Verbrauch von 600 Watt können als Zwei- 
leiteranschlüsse ausgeführt werden. . 
27. Anlagen über 600 Watt sind als Vierleiteranlagen auszuführen. Die Leitungen 
sind innerhalb der Anlagen in Zweileiterzweige zu zerlegen, wobei eine gleichmäßige 
Belastung der Außenleiter bezw. der drei Phasen unter Berücksichtigung der in der 
seweiligen Anlage auftretenden Verhältnisse vorzusehen ist. 
28. Im allgemeinen dürfen mit Rücksicht auf eine genügende Unterteilung in Glüh- 
lichtanlagen nicht mehr als 12 Lampen an eine Sicherung angeschlossen werden, die 
Stromkreise sind mit mindestens 2, höchstens 4 Amp. zu sichern. Bei großen Beleuch- 
tungskörpern können ausnahmsweise Glühlampenkreise mit einem maximalen Ver- 
brauch von 6 Amp. an eine Sicherung angeschlossen werden. 
W 11. 
. Auf Schalttafeln sind Sicherungselemente mit rückwärtigem Anschluß zu ver- 
wenden. . . · 
30. Sämtliche Installationen sind in der Nähe des Zählers mit Hauptschalter für die 
Phasenleiter zu versehen und bei Entfernung von mehr als 3 Meter zwischen Zähler 
und Verteilungstafeln auch mit Hauptsicherungen. « 
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