Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 107. 628 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 15 Juli 1915. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betrefsend Seide und Seidenabfälle. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Schutz der Getreidefelder. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 15. Juli 1915, betreffend Seide und Seidenabfälle. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkom= 
mandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Ver- 
arbeitungsverbot und Bestandserhebung von Seide und Seidenabfällen, wird 
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 15. Juli 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
  
WBekanntmachung, 
betreffend 
Verarbeitungsverbot und Bestandserhebung von Seide und Seidenabfällen. 
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit 
dem Bemerken, daß jede Übertretung — worunter auch verspätete oder unvollständige 
Meldung fällt —, sowie jedes Anreizen zur übertretung der erlassenen Vorschrift, soweit 
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