Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Klasse

Nr.  115.  1915.

Gegenstand

 

–––.  II

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III.  Zahngummi.
Fertige  Zahngummi  und  Cofferdam.
IV.  Altgummiabfälle.

Alte  Autoreifen  mit  Nieten  und  ohne  solche,  soweit  diese  nicht  schon  nach  der  Ver-Alte
  Vollreifen  mit  Stahlband,  fügung  B.  I.  622/4.  15.  K.  R.  A.  betr.
Alte  Vollreisen  ohne  Stahlband,  „Vorratserhebung  und  Beschlagnahne
Luftschläuche,  dunkel,  schwimmend,  von  Gummiberesug  f#r  Hraftsahrzeuge
Luftschläuche,  rot,  *r*l

Luftschläuche,  dunkel,  nichtschwimmend.

Fahrraddecken,  auch  abgezogen.

Gummiabfälle,  schwimmend.

Patentgummiabfälle,  vulkanisiert.

Gummischuhabfälle.

Andere  Gummiabfälle  ohne  Einlagen.

Gummiabfälle,  unsortiert.

 

 

V.  Regenerate.

Im  Lösungsverfahren  hergestellte  Regenerate.
Im  Szurealkaliverfahren  hergestellte  Regenerate.
In  anderer  Weise  präparierte  Abfälle.

 

VI.  Gummierte  Stoffe,  Gewebe  und  Kleidungsstücke.
Gummierte  Mäntelstoffe.
Herren-Gummimäntel  und  -Gummiumhänge.
Gummierte  Gewebe  für  Autodecken.
Gummierte  Gewebe  für  Fahrraddecken.
Gummierte  Gewebe  für  technische  Artikel.
Ballonstoffe  und  Flugzeugstoffe,  gummiert.

VII.  Fahrrad=  und  Aeroplangummi.

Fahrraddecken  (montiert  und  unmontiert):

3  mit  Garantie,

b)  ohne  Garantie.

Fahrradschläuche  (montiert  und  unmontiert):
a)  mit  Garantie,
h)  ohne  Garantie.

Aeroplanraddecken.

Aeroplanradschläuche.