Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 121. 1915. 693 
schließlich und entsprechender Fertigkeit im Zeichnen; Bekanntschaft 
mit den mathematischen Methoden der technischen Mechanik, insbe- 
sondere der graphischen Statik, mit der niederen Geodäsie und den 
Elementen der höheren Geodäsie nebst Theorie der Ausgleichung der 
Beobachtungzfehler. 
V. In § 27 Ziffer 2 ist hinter „Kartenskizzen (§ 20),“ einzuschieben: 
„im geometrischen Zeichnen (§ 21 a).“ 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 27. Juli 1915, betreffend Erteilung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst an 
Zöglinge des Volksschullehrerseminars in Neukloster, welche die Assistenten- 
prüfung bestanden haben. 
Im Anschluß an den Kaiserlichen Erlaß vom 22. Juni 1915, betreffend Aus- 
nahmen von den Vorschriften des § 90 der deutschen Wehrordnung, bestimmen 
die unterzeichneten Ministerien hierdurch, daß denjenigen Zöglingen des Volks- 
schullehrerseminars in Neukloster, welche die Assistentenprüfung in Neukloster 
oder in Schwerin bestanden haben, das Zeugnis über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst ausnahmsweise vor Erlangung 
eines zum Lehramt an Volksschulen befähigenden Zeugnisses erteilt werden 
kann, wenn diese während des gegenwärtigen Krieges bereits in den Heeres- 
dienst eingetreten sind. 
In Zukunft kann während des Krieges das Zeugnis über die wissenschaft- 
liche Befähigung nur dann vorzeitig verliehen werden, wenn Seminaristen 
vor Ablegung der Schlußprüfung gemäß § 97 der Wehrordnung ausgehoben 
und eingestellt werden. 
Schwerin, den 27. Juli 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerten 
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern. 
Langfeld. L. v. Meerheimb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.