Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 161. 1916. 987 
i büchern der Selbstversorger ist sinngemäß ebenso zu ver- 
fahreimit den Nehl und ruen Venraeten der Versorgungsberechtigten. Es sind für 
je 1000 g Gebäck 1200 g Brot etreide in Anrechnung zu bringen und zwar unter 
Spalte 3 des Mehl= und Brotbuchs. .. . al 
u § 6: Die Anzeige über die Gesamtmenge der im Bezirk eines Kommunal= 
verbandes im Laufe einer Versorgungsperiode, d. h. vom 16. eines Monats bis zum 
15. des nächsten Monats, verwendeten und von ihm gesammelten Reisebrotmarken ha 
binnen vier Wochen bei der Landesbehörde für Volksernährung zu erfolgen. 
Zu 3 8: Die Kommunalverbände können den Reisebrotmarkenverkehr unter Be- 
achtung vorstehender Gesichtspunkte durch weitere Anordnungen gemäß * ff. der Prot- 
getreideverordnung regeln. Eine mißbräuchliche Verwendung der Reichs-Reisebrot- 
marken ist nach § 57 daselbst unter Strafe gestellt. 
Schwerin, den 6.Oktober 1916. 
Landesbehörde für Volksernährung. 
Dr. Stratmann. v. Böhl. Capobus. 
Anorodnung 
über die Einführung von Reichs-Reisebrotmarken. 
Auf Grund des § 50 Abs. II der Bekanntmachung über Brotgetreibe und Mehl 
aus der Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 (Rl. S. 613 und 782 ff.) werden folgende 
Vorschriften erlassen: 
*W 1. 
Zur Erleichterung der Brotversorgung im Reiseverkehr gibt das Direktorium 
der Reichsgetreidestelle (schwarz-weiß-rote) Reichs-Reisebrotmarken in Heften und in 
Bogen mit Gültigkeit für das gesamte Reichsgebiet aus. Sie treten, soweit in einzelnen 
Bundesstaaten besondere Brotmarken für den Reiseverkehr (Landesbrotmarken, Reise- 
brotmarken, Gastmarken) eingeführt sind, an die Stelle dieser Ausweise. 
§52. 
Der Brotkarten-Abmeldeschein kommt bei vorübergehenden Verände- 
rungen des Aufenthaltsortes in Wegfall. Er wird auch bei längerer Abwesenheit durck 
Ausgabe von Melchhiopeten in Wegf ersetzt. ch 9 senh urch 
83. 
Die Reichs-Reisebrotmarken lauten auf 40 und 10 g Gebäck. An Stelle des 
Ghebäcks, umm Mehl i ei ben Landeszentralbehörden oder den Kommnnal= 
l is und Umfang b w . Die Ei 
Reichs-Reisebrotmarken ist an eine bepimfangor EaE Einlsung der
	        
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