Nr. 161. 1916. 987
i büchern der Selbstversorger ist sinngemäß ebenso zu ver-
fahreimit den Nehl und ruen Venraeten der Versorgungsberechtigten. Es sind für
je 1000 g Gebäck 1200 g Brot etreide in Anrechnung zu bringen und zwar unter
Spalte 3 des Mehl= und Brotbuchs. .. . al
u § 6: Die Anzeige über die Gesamtmenge der im Bezirk eines Kommunal=
verbandes im Laufe einer Versorgungsperiode, d. h. vom 16. eines Monats bis zum
15. des nächsten Monats, verwendeten und von ihm gesammelten Reisebrotmarken ha
binnen vier Wochen bei der Landesbehörde für Volksernährung zu erfolgen.
Zu 3 8: Die Kommunalverbände können den Reisebrotmarkenverkehr unter Be-
achtung vorstehender Gesichtspunkte durch weitere Anordnungen gemäß * ff. der Prot-
getreideverordnung regeln. Eine mißbräuchliche Verwendung der Reichs-Reisebrot-
marken ist nach § 57 daselbst unter Strafe gestellt.
Schwerin, den 6.Oktober 1916.
Landesbehörde für Volksernährung.
Dr. Stratmann. v. Böhl. Capobus.
Anorodnung
über die Einführung von Reichs-Reisebrotmarken.
Auf Grund des § 50 Abs. II der Bekanntmachung über Brotgetreibe und Mehl
aus der Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 (Rl. S. 613 und 782 ff.) werden folgende
Vorschriften erlassen:
*W 1.
Zur Erleichterung der Brotversorgung im Reiseverkehr gibt das Direktorium
der Reichsgetreidestelle (schwarz-weiß-rote) Reichs-Reisebrotmarken in Heften und in
Bogen mit Gültigkeit für das gesamte Reichsgebiet aus. Sie treten, soweit in einzelnen
Bundesstaaten besondere Brotmarken für den Reiseverkehr (Landesbrotmarken, Reise-
brotmarken, Gastmarken) eingeführt sind, an die Stelle dieser Ausweise.
§52.
Der Brotkarten-Abmeldeschein kommt bei vorübergehenden Verände-
rungen des Aufenthaltsortes in Wegfall. Er wird auch bei längerer Abwesenheit durck
Ausgabe von Melchhiopeten in Wegf ersetzt. ch 9 senh urch
83.
Die Reichs-Reisebrotmarken lauten auf 40 und 10 g Gebäck. An Stelle des
Ghebäcks, umm Mehl i ei ben Landeszentralbehörden oder den Kommnnal=
l is und Umfang b w . Die Ei
Reichs-Reisebrotmarken ist an eine bepimfangor EaE Einlsung der